Betrifft die EU AI Act mein Unternehmen?
Ja, sobald Sie KI-Systeme entwickeln, kaufen oder einsetzen — egal ob intern oder kundengerichtet. Die Verordnung gilt am Ort der Anwendung in der EU, auch wenn Ihr Sitz außerhalb liegt. Besondere Pflichten gelten für Hochrisiko-KI. Der Quick-Check zeigt, was Sie betrifft.
Was ist der Unterschied zwischen Hochrisiko-KI und anderen Systemen?
Hochrisiko-KI beeinflusst Lebenschancen (Recruiting, Kredite, Versicherungen, Compliance). Sie unterliegt umfassender Dokumentation, Schulung, Audits und Risikomanagementsystemen. Andere KI hat niedrigere oder gar keine Anforderungen. Wir klassifizieren Ihre Systeme konkret.
Wie lange dauert die Umsetzung?
Für mittelständische Unternehmen mit 1–3 Hochrisiko-KI-Systemen: 4–8 Wochen mit externer Beratung. Ohne externe Hilfe können es 3–6 Monate werden. Schulung und Dokumentation sind der größte Aufwand; die technische Vorbereitung oft schneller.
Drohen Bußgelder bei Nicht-Compliance?
Ja. Für Verstöße gegen Hochrisiko-KI-Pflichten: bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes (je höher). Nationale Behörden (in Österreich: RTR-KI-Servicestelle) führen Marktwächter-Programme durch.
Muss ich meine KI-Systeme neu entwickeln?
Nicht zwangsläufig. Die AI Act regelt vor allem Dokumentation, Schulung, Transparenz und Monitoring — nicht die KI selbst. Bestehende Systeme müssen nachgearbeitet werden (Dokumentation, Schulung, Risikoaudit). Nur explizit verbotene Praktiken nach Art. 5 müssen abgebaut werden.
Können Sie uns helfen, wenn wir externe KI-Lösungen nutzen?
Ja. Wir prüfen die Compliance-Verträge mit Ihren Anbietern, führen Lieferanten-Audits durch und klären, wer welche Dokumentations-Pflichten trägt. Das ist oft der Knackpunkt: Wer haftet bei Nicht-Compliance?