Gilt BaFG / BFSG auch für B2B-Websites?
Nein. Die aktuelle Fassung gilt nur für B2C-Produkte und -Dienstleistungen. B2B-Websites sind nicht erfasst. Im Zweifel: Spricht Ihre Seite auch Verbraucher an (z. B. Karriere-Seiten, öffentliche Informationen)?
Ist die Kleinstunternehmen-Ausnahme ein Freifahrtschein?
Nein. Kleinstunternehmen (< 10 MA, < 2 Mio. €) sind von Dienstleistungs-Pflichten befreit, nicht aber von Produkt-Pflichten. Wenn Sie Software/App als Produkt vertreiben, müssen Sie sie auch als Kleinstunternehmen zugänglich machen.
Was unterscheidet einen Tool-Report (Axe, Lighthouse) von einem echten Audit?
Tools prüfen automatisierte Regeln (Kontrast, Alt-Text, ARIA-Syntax) — etwa 30–40 % der WCAG-2.1-AA-Anforderungen. Der Rest erfordert manuelles Testen mit Screenreader (NVDA, JAWS), Tastatur-Navigation und Logik-Prüfung.
Müssen Bestandsinhalte sofort WCAG 2.1 AA erfüllen?
Inhalte vor dem 28.06.2025 haben Übergangsfristen (meist bis 28.06.2030). Neue Inhalte und Funktionen müssen sofort konform sein. Eine „Accessibility Roadmap" ist sinnvoll.
Was kostet Audit + Behebung der Fehler?
Einfacher Online-Shop (50–100 Seiten): 3.000–8.000 €. Großes Portal oder native Mobile-App: 15.000–50.000 €. Wir geben nach dem ersten Audit eine verlässliche Schätzung.
Was passiert bei Beschwerde oder Marktüberwachung?
Marktüberwachungsbehörden prüfen reaktiv (auf Beschwerde). Bei Verstoß: Bußgeld bis 80.000 € (AT) bzw. 100.000 € (DE), Marktverbot möglich. Ein funktionierender Beschwerdemechanismus signalisiert Compliance-Willen und kann Strafen reduzieren.