DSGVO-Quick-Check für KMU
- Verarbeitungsverzeichnis, AVV, TOMs, Datentransfer
- Betroffenenrechte und Löschkonzept
- Die häufigsten Lücken bei KMU
- Prioritäten für die nächsten 90 Tage
- Anonym ausfüllbar — keine Registrierung erforderlich
Die meisten Unternehmen wissen nicht, wo sie beim Datenschutz stehen. Genau dort fangen wir an: mit einer Überprüfung, die sagt, was fehlt und was wirklich dringend ist. Danach entscheiden Sie, ob wir es umsetzen und ob wir als externer Datenschutzbeauftragter dranbleiben. Juristen und Software-Entwickler unter einem Dach — keine Empfehlung, die niemand umsetzt.
TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter · Sitz Steiermark · tätig in AT, DE und CH.
Die Bestandsaufnahme. Wir sehen uns an, welche Daten Sie verarbeiten, mit welchen Dienstleistern, auf welcher Rechtsgrundlage und wie Ihre Website, Formulare und Tools damit umgehen. Ergebnis ist ein Bericht mit Prioritäten, kein Konvolut. 1.500 € netto, einmalig.
Überprüfung anfragen →Aus dem Befund wird Dokumentation: Verarbeitungsverzeichnis, technische und organisatorische Maßnahmen, Löschkonzept, Texte zur Informationspflicht, Consent-Management. Als Festpreis-Projekt mit klar abgegrenztem Umfang, nicht nach Stundensatz.
Komplettpakete ansehen →Wenn Sie einen DSB brauchen oder wollen: Wir übernehmen die Rolle mit einem TÜV-zertifizierten Datenschutzbeauftragten, halten das Verarbeitungsverzeichnis aktuell, führen den jährlichen Compliance-Check durch und sprechen im Anlassfall mit der Behörde.
Wann ist ein DSB Pflicht? →Der übliche Ablauf in der Datenschutzberatung: Ein Gutachten stellt fest, dass das Cookie-Banner nicht rechtskonform ist, dass die Formulare zu viel abfragen und dass der Newsletter-Dienst in den USA sitzt. Dann liegt der Bericht beim Kunden — und die Umsetzung scheitert daran, dass niemand die Website anfassen kann oder will.
Bei uns sitzen Juristen und Software-Entwickler im selben Unternehmen. Wenn die Prüfung ergibt, dass ein Consent-Banner falsch aufgesetzt ist, können wir es korrigieren, statt es anzumerken. Das ist der Grund, warum unsere Berichte kürzer sind als üblich: Was wir selbst reparieren können, steht nicht als Empfehlung drin.
Wo die Grenze zur Anwaltskanzlei verläuft — und wann Sie tatsächlich eine brauchen — steht offen im Vergleich Rechtsanwalt oder tablegray.
Wenn Sie vor der Überprüfung eine eigene Einschätzung wollen: Der DSGVO-Quick-Check geht die 27 Punkte durch, die in unseren Audits am häufigsten fehlen. Anonym ausfüllbar, keine Registrierung.
Die einmalige Überprüfung kostet 1.500 Euro netto. Sie umfasst die Bestandsaufnahme Ihrer Verarbeitungen, Dienstleister und technischen Maßnahmen sowie einen Bericht mit priorisierten Handlungsempfehlungen. Wenn daraus ein Umsetzungsprojekt wird, sind das Festpreis-Pakete ab 1.890 Euro netto — keine Abrechnung nach Stundensatz.
Für ein KMU üblicherweise zwei bis drei Wochen: ein bis zwei Termine für die Bestandsaufnahme, dann die Auswertung. Die anschließende Erstaufstellung dauert vier bis sechs Wochen. Höhere Komplexität — E-Commerce, Produktionsanlagen, mehrere Standorte — klären wir im Erstgespräch.
Ein Datenschutzberater unterstützt Sie fachlich, ohne eine gesetzlich definierte Rolle einzunehmen. Der Datenschutzbeauftragte ist eine Funktion nach Artikel 37 DSGVO mit eigenen Pflichten, Weisungsfreiheit und Benachrichtigung an die Behörde. Wir machen beides — welches von beidem Sie brauchen, hängt davon ab, ob Sie bestellpflichtig sind.
Nicht jedes Unternehmen ist bestellpflichtig. Es kommt auf die Kerntätigkeit an: umfangreiche regelmäßige Überwachung von Betroffenen oder umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien lösen die Pflicht aus, nicht die Mitarbeiterzahl allein. Die Prüfung dieser Frage ist Teil der Überprüfung.
Nein. Die Datenschutzerklärung erfüllt die Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 und ist damit der sichtbare Teil. Das Verarbeitungsverzeichnis, die Auftragsverarbeitungsverträge, die technischen Maßnahmen und das Löschkonzept sind der Teil, den die Behörde im Prüffall sehen will — und der fehlt in der Praxis am häufigsten.
Die Datenschutzbehörde fordert typischerweise das Verarbeitungsverzeichnis, die Rechtsgrundlagen, die AVV mit Dienstleistern, die TOMs und den Nachweis über die Bearbeitung von Betroffenenanfragen an. Wer diese Unterlagen aktuell hat, ist in wenigen Tagen auskunftsfähig. Wer nicht, hat ein Problem — nicht wegen des Datenschutzes, sondern wegen der fehlenden Nachweisbarkeit.
Ja. Der Sitz ist in Stainz, Schulungsräume in Graz, eine Niederlassung in Chur. Beratung und laufende Betreuung laufen zum großen Teil remote, Termine vor Ort in Österreich und Süddeutschland nach Bedarf.
Sagen Sie uns, was Sie an Daten verarbeiten und was es schon gibt. Wir sagen ehrlich, ob Handlungsbedarf besteht — und wenn nein, auch das. Kein Sales-Druck, kein Vertrag im Gespräch.