Das Digitale Plattformen-Meldegesetz (DPMG) – aktuelle Meldung bis 31.01.2025

Neue Regeln für das Internet der Dinge

Stichwörter: IoT, Internet of Things, Maschinendaten

Die DAC7 wurde in Österreich durch das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG) umgesetzt. Diese Gesetz ist mit 01.01.2023 in Kraft getreten und normiert umfassende Sorgfalts- und Meldepflichten für bestimmte Plattformbetreiber. Die aktuelle Meldung für 2024 hat bis spätestens 31.01.2025 zu erfolgen

Die Meldung für den Meldezeitraum 2024 muss bis spätestens 31. Jänner 2025 (Fallfrist) elektronisch an das Finanzamt Österreich übermittelt werden.

Vom Anwendungsbereich des DPMG sind grundsätzlich PlattformbetreiberInnen erfasst, welche über ihre Plattform eine relevante Tätigkeit durch eineN AnbieterIn anbieten oder ausüben wird.

Eine relevante Tätigkeit iSd DPMG liegt vor, wenn es sich um eine im Gesetz explizit genannte Tätigkeit gegen Vergütung handelt.

Zu den im Gesetz explizit genannten Tätigkeiten zählen:

  • der Verkauf von Waren
  • die Erbringung von persönlichen Dienstleistungen,
  • die Vermietung von Verkehrsmitteln
  • die Vermietung von unbeweglichem Vermögen.

Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Jetzt kostenlose Erstberatung anfordern!

Werden lediglich Zahlungen verarbeitet oder die oben genannten Tätigkeiten unmittelbar angeboten oder Werbung für die oben angeführten Tätigkeiten gemacht oder die Um- oder Weiterleitung von NutzerInnen auf andere Plattformen durchgeführt, so liegt keine Meldepflicht nach DPMG vor.

Skip to content