Barrierefreiheitsgesetz – Websites müssen ab 2025 barrierefrei sein
Neue Regeln für das Internet der Dinge
Stichwörter: IoT, Internet of Things, Maschinendaten
Ab 2025 ist die Schaffung barrierefreier Websites nicht mehr nur eine ethische sondern viel mehr eine rechtliche Verpflichtung. Das neue Barrierefreiheitsgesetz bietet auch eine großartige Chance, Ihre Website zu optimieren und gleichzeitig Ihre Zielgruppe zu erweitern. Das Gesetz normiert, dass ab 2025 nur noch digitale Produkte und Dienstleistungen auf den Markt gebracht werden dürfen, welche barrierefrei gestaltet sind. Für uns steht fest: Nutzbare, intuitive und verständliche Websites kommen uns allen zu Gute!
Mit dem Barrierefreiheitsgesetz soll in Österreich die EU-Richtlinie „European Accessibility Act“ (kurz: EAA) umgesetzt werden. Ziel dieser Richtlinie ist es, dass Produkte und Dienstleistungen, die für Menschen mit Behinderungen besonders wichtig sind, barrierefrei sind. Dies betrifft Produkte wie Smartphones, Bankomaten und Fahrkartenautomaten, und die mit diesen Produkten verbundene digitale Kommunikation wie Online-Banking, Online-Ticketkauf oder Online-Shops. Aber nicht nur Online-Shops & Co. sollten schon jetzt ihre Webseiten prüfen lassen und barrierefrei unterwegs sein.
Ausgenommen vom Barrierefreiheitsgesetz sind Kleinstunternehmen, die weniger als zehn MitarbeiterInnen UND einen Jahresumsatz von maximal € 2 Mio haben (in bestimmten Fällen), oder auch, wenn die Anforderungen an die Barrierefreiheit eine grundlegende Veränderung des Wesens des Geräts bewirken oder diese eine unverhältnismäßige Belastung für die betroffenen Unternehmen darstellt.
Produkte und Dienstleistungen die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und die neu auf den Markt kommen, müssen ab 28.06.2025 barrierefrei umgesetzt sein. Für bereits bestehende Produkte oder Dienstleistungen gilt ein Übergangszeitraum von bis zu fünf Jahren. Für Selbstbedienungsterminals gibt es längere Fristen.
Werden die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, so werden die Websitebetreiberinnen von der Marktüberwachungsbehörde aufgefordert, die Barrierefreiheit herzustellen. Werden die Kriterien weiterhin nicht erfüllt, so können hohe Bußgelder drohen und im Extremfall sogar die Website gesperrt werden.
Eine barrierefreie Website sollte so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit verschiedenen Formen von Beeinträchtigungen problemlos verwendet werden kann. Davon betroffen sind vor allem das Design, die Programmierung und der Inhalt. Es sind unter anderem die folgenden Aspekte betroffen:
Unter Barrierefreiheit im Internet ist mehr als nur die technische Zugänglichkeit zu verstehen. Darunter versteht man auch die Verständlichkeit der Inhalte. Um zu gewährleisten, dass alle Menschen, unabhängig von ihren kognitiven Fähigkeiten, Bildungsstand oder sprachlichen Kenntnissen die angebotenen Informationen mühelos erfassen können, ist es sinnvoll, Inhalte in leicht verständlicher Sprache zu verfassen. Beiträge sollen also in klarer und einfacher Sprache verfasst werden, es sollen kurze Sätze und verständlicher Begriffe verwendet werden. Des Weiteren sollten Fachjargons vermieden oder, wenn diese notwendig sind, zumindest gut erklärt werden. Dadurch wird zusätzlich die Benutzerfreundlichkeit verbessert und die Website für ein breiteres Zielpublikum zugänglich gemacht.