Digital Services Act

Neue Regeln für das Internet der Dinge

Stichwörter: IoT, Internet of Things, Maschinendaten

Digital Services Act

Der Digital Services Act („DSA“), auch bekannt als „Gesetz über digitale Dienste“, ist seit dem 17. Februar 2024 zur Gänze in Kraft. Während die Regelungen des DSA schon seit 25. August 2023 für die 19 größten Onlineplattformen und Suchmaschinen zur Anwendung kommen, wurde der Anwendungsbereich nun europaweit auf alle Onlineplattformen ausgeweitet. 

Der Digital Services Act gilt sowohl für Access- und Hosting-Provider sowie auch für Kommunikations- und Vertriebsplattformen, soziale Netzwerke, App-Stores, Content-Sharing-Plattformen und Onlinesuchmaschinen. Die Regelung umfasst erfasst also alle Unternehmen, die digitale Dienste anbieten bzw. die die Übertragung, Speicherung und Zurverfügungstellung von Nutzerinhalten ermöglichen.

Kleinst- und Kleinunternehmen (Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern UND Jahresumsatz von maximal EUR 10 Mio.) sind ausgenommen.

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Zu den wichtigsten Verpflichtungen gehören:

  • Transparente Berichterstattung
  • Entfernung rechtswidriger Inhalte
  • Beschwerdemechanismen für Nutzer
  • Risikobewertung & -minderung
  • Transparenz der Werbung
  • Datenzugang für Forscher

Bei Nichteinhaltung drohen hohe Geldbußen.

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