DSGVO – Die Datenschutzgrundverordnung im Überblick

Der grundlegende rechtliche Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union

Stichwörter: IoT, Internet of Things, Maschinendaten

Seit dem Inkrafttreten der DSGVO treffen jeden Verantwortlichen und jeden Auftragsverarbeiter zahlreiche neue Pflichten, die dem Schutz personenbezogener Daten natürlicher Personen dienen sollen. Der „risikobasierte Ansatz“ der Verordnung, der je nach Schutzwürdigkeit der Daten und dem Risiko bei der Verarbeitung unterschiedliche Pflichten und Sicherungsmaßnahmen vorsieht, ist dabei zentral.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine EU-Verordnung, die am 25. Mai 2018 in Geltung getreten ist. Sie bildet den rechtlichen Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union und hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, öffentliche Institutionen und Privatpersonen.

Das Hauptziel der DSGVO besteht darin, den Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der EU zu stärken und zu vereinheitlichen. Die DSGVO soll den EU-Bürgern mehr Kontrolle darüber geben, wie ihre Daten verarbeitet werden, und verpflichtet Unternehmen, verantwortungsbewusst mit diesen Daten umzugehen.

Wichtige Grundsätze der DSGVO:

  1. Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz: Die Datenverarbeitung muss rechtmäßig erfolgen und für den Nutzer transparent sein.
  2. Zweckbindung: Daten dürfen nur zu festgelegten und legitimen Zwecken verarbeitet werden.
  3. Datenminimierung: Es sollen nur die Daten verarbeitet werden, die tatsächlich notwendig sind.
  4. Richtigkeit: Die verarbeiteten Daten müssen korrekt und aktuell sein.
  5. Speicherbegrenzung: Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck erforderlich ist.
  6. Integrität und Vertraulichkeit: Die Sicherheit der Daten muss gewährleistet sein.

Die DSGVO stärkt die Rechte der Bürger im Umgang mit ihren Daten. Zu den wichtigsten Rechten gehören:

  • Recht auf Auskunft: Nutzer können verlangen, zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind.
  • Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“): Nutzer können die Löschung ihrer Daten beantragen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Nutzer können verlangen, ihre Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten.
  • Widerspruchsrecht: Nutzer können der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen.

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Unternehmen und Organisationen müssen sicherstellen, dass sie die DSGVO einhalten. Dazu gehören:

  • Dokumentation der Datenverarbeitung: Unternehmen müssen nachweisen können, wie sie Daten verarbeiten.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung: Bei risikobehafteten Datenverarbeitungen ist eine Bewertung der Risiken erforderlich.
  • Meldepflicht bei Datenpannen: Datenpannen müssen innerhalb von 72 Stunden an die Datenschutzbehörde gemeldet werden.
  • Einwilligung der Nutzer: Die Zustimmung zur Datenverarbeitung muss freiwillig und informiert erfolgen.

Strafen bei Verstöße gegen die DSGVO:

Um die Effektivität der DSGVO zu sichern, enthält diese mehrere Strafbestimmungen zur Sanktion von Bestimmungsverletzungen. Hierbei wird nach der Art und Schwere des Rechtsmissbrauches differenziert.

Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen somit hohe Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Fazit:

Die DSGVO hat das Ziel, den Datenschutz in der EU erheblich zu stärken. Sie soll sicherstellen, dass der Schutz personenbezogener Daten in einer zunehmend digitalen Welt gewährleistet wird und legt klare Regeln für Unternehmen und Organisationen fest. Sie bleibt ein wichtiger Schritt hin zu mehr digitaler Privatsphäre und Sicherheit für alle EU-Bürger.

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