KI-Haftungsrichtlinie – erstmals Haftungsvorschriften für durch KI verursachte Schäden

Neue Regeln für das Internet der Dinge

Stichwörter: IoT, Internet of Things, Maschinendaten

Derzeit ist die Haftung für durch KI (künstliche Intelligenz) verursachte Schäden noch eine heikle Frage. Die KI-Haftungs-RL soll dem Abhilfe schaffen, indem Geschädigten insbesondere mit Beweiserleichterungen in Form einer Kausalitätsvermutung sowie Offenlegungsansprüchen geholfen werden soll.

Im September 2022 hat die Europäischen Kommission den Vorschlag für eine KI-Haftungsrichtlinie veröffentlicht. Diese Richtlinie soll erstmals spezielle Vorschriften normieren, die die außervertragliche zivilrechtliche Haftung für Schaden, welche durch künstliche Intelligenz verursacht wurden, regeln. Nach dem Richtlinienentwurf werden Betreiber von KI-Systemen gemäß der verschuldensabhängigen Schadensersatznormen des nationalen Rechts zur Verantwortung gezogen.

Für Geschädigte sind in der Richtlinie zwei Erleichterungen normiert:

Zum einen sollen Geschädigte bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von Kausalitätsfragen entlastet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen soll die widerlegliche Vermutung gelten, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem Verschulden bezüglich der Nichteinhaltung einer Pflicht nach der KI-VO und dem durch das KI-Ergebnis herbeigeführten Schaden besteht.

Zum anderen soll der/die Geschädigte den Zugang zu Beweismitteln über dieses KI-System erhalten, wenn ein bestimmtes Hochrisiko-KI-System im Verdacht steht, einen Schaden verursacht zu haben. Sofern der Anspruchsgegner nicht vorgerichtlich kooperiert, soll dieser Offenlegungsanspruch gerichtlich durchgesetzt werden können.

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Diese Maßnahmen sollen den Geschädigten helfen, dass Verfahren kostengünstig und schnell durchgeführt werden können und sie ihre Haftungsansprüche somit erfolgreich durchsetzen können.

Der Entwurf der KI-Haftungsrichtlinie wurde 2022 gemeinsam mit der KI-Verordnung (AI-Act) und der Überarbeitung der Produkthaftungsrichtlinie vorgelegt. Obwohl die beiden anderen Vorhaben mittlerweile erfolgreich abgeschlossen wurden, ist dies bei der KI-Haftungsrichtlinie nicht der Fall. Diese steht nach wie vor am Anfang des formellen Verfahrens. Die KI-Haftungsrichtlinie ist nicht ganz unumstritten und so haben bereits mehrere Mitgliedstaaten und Parlamentarier ihre Zweifel geäußert, ob die Regelungen neben der überarbeiteten Produkthaftungsrichtlinie notwendig und gerechtfertigt sind.

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat nun eine Studie in Auftrag gegeben, um die Bedenken gegen die KI-Haftungsrichtlinie zu untersuchen. Die Studie präsentiert dazu ein eindeutiges Ergebnis und enthält außerdem einige Hinweise auf mögliche Änderungen und Erweiterungen der Haftungsregelungen.

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