Die Meldepflichten des NISG 2024 sind strikt und zeitlich enger als bisherige Anforderungen. Ein erheblicher Vorfall — definiert als ein Vorfall, der den Betrieb der Dienste erheblich stört oder erhebliche finanzielle Verluste verursacht — muss in drei Stufen gemeldet werden:
Frühwarnung (24 Stunden): Unverzügliche, erste Meldung an die zuständige nationale Behörde (in Österreich: BMI/CERT.at). Inhalt: kurze Beschreibung des Vorfalls, Vermutung ob es sich um einen Cyberangriff handelt. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen von dem Vorfall Kenntnis erlangt — nicht mit dem Zeitpunkt, zu dem der Vorfall tatsächlich eintrat.
Vorfallmeldung (72 Stunden): Vollständigere Meldung mit ersten Ergebnissen der Erstbewertung, Schweregrad, Ursache (soweit bekannt), Auswirkungen. Das ist identisch mit dem CRA-Zeitrahmen (Art. 14) — wer unter beide Regelwerke fällt, kann denselben Meldeprozess nutzen.
Abschlussbericht (1 Monat): Detaillierte Beschreibung des Vorfalls, Ursachenanalyse, eingeleitete Massnahmen, grenzübergreifende Auswirkungen. Dieser Bericht wird von der Behörde bewertet und kann die Grundlage für Nachfolgekontrolle sein.
24 h
Frühwarnung an BMI/CERT.at nach Kenntniserlangung
72 h
Vollständige Vorfallmeldung mit Erstbewertung
1 Monat
Abschlussbericht mit Ursachenanalyse und Massnahmen
Intern
Eskalationskette muss vor dem Incident definiert sein
Ein Incident-Response-Plan muss vor dem Ernstfall existieren. Im Incident-Fall ist keine Zeit, Eskalationsketten zu definieren. Der Plan muss beinhalten: Wer entscheidet, dass ein Vorfall „erheblich" ist? Wer ist die Behörde in unserem Sektor? Wer kommuniziert intern? Wer ist der externe Kommunikations-Verantwortliche? Wo sind die Notfallkontakte der Behörden?