Wem gehören Maschinendaten?

Der rasante technische Fortschritt ermöglicht es immer größere Datenmengen zu erzeugen, zu speichern und zu verarbeiten. Dabei bilden Daten, die von Maschinen erzeugt werden, bereits heute einen großen Teil der globalen Datensphäre. Da diese ein enormes wirtschaftliches und gesellschaftliches Potential darstellen, mehren sich die Diskussionen zu diesem Thema und auch die Europäische Kommission hat sich unlängst dazu geäußert und sich zur Umsetzung einer „europäischen Datenstrategie“ bekannt. Dabei ist jedoch noch immer unklar, worum es sich bei Maschinendaten genau handelt. Im ersten Hauptteil der Arbeit wird aus diesem Grunde ausführlich darauf eingegangen, was verschiedene Institutionen, allen voran die EU, möglicherweise unter Maschinendaten verstehen. Außerdem wird umfassend erläutert, wie sich solche Daten technisch definieren und zu anderen Datenarten und -kategorien, Informationen und Software abgrenzen lassen. Auch verschiedene Speichertypen und Verarbeitungsvorgänge werden für ein besseres Verständnis genauer betrachtet und es wird darauf eingegangen, welche Arten von Maschinen potentielle Quellen für Maschinendaten sein können. Anschließend wird versucht daraus eine mögliche Definition von Maschinendaten abzuleiten. Im zweiten Hauptteil wird, auf Basis dieser Definition, die Frage erläutert, ob und wie sich solche Maschinendaten unter den Sachbegriff des § 285 ABGB und die verschiedenen Sachqualitäten der §§ 291 ff ABGB subsumieren lassen. Abschließend werden, unter Berücksichtigung der vorgehenden Qualifikation der Maschinendaten, Folgeüberlegungen zu einem möglichen Eigentum an Maschinendaten angestellt und ein kurzer Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion geboten.

Abstract der Diplomarbeit „Die Rechtsqualität von Maschinendaten“, Ing. Mag. Günter Omer am 07.07.2020

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